Baden Württemberg ändert Anerkennungsverfahren
Wieder einmal sind Änderungen dafür verantwortlich, dass sich Prozesse verzögern. In diesem Falle geht es um die Zuständigkeit für die Anerkennung von Gesundheitsfachberufen. Zum 01.10.2014 wurde diese für ganz Baden- Württemberg geändert. Zuständig ist nun zentral für ganz Baden-Württemberg alleine das Regierungspräsidium Stuttgart. Regierungspräsidium Stuttgart Referat 92 – Landesgesundheitsamt Nordbahnhofstraße 135 70191 Stuttgart Telefon: 0711-904 0 Die entsprechenden Ansprechpartner werden in den
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